Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.04.1998 - 19 U 124/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,37523
OLG Stuttgart, 02.04.1998 - 19 U 124/96 (https://dejure.org/1998,37523)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.04.1998 - 19 U 124/96 (https://dejure.org/1998,37523)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. April 1998 - 19 U 124/96 (https://dejure.org/1998,37523)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,37523) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80

    Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.1998 - 19 U 124/96
    C. B. konnte jedenfalls ohne weiteres davon ausgehen, daß die Kläger für die Herausgabe oder Eigentumsübertragung dieser Gegenstände eine erhebliche - wenngleich möglicherweise hinter dem Verkehrswert zurückbleibende - Gegenleistung erhalten hatten und deshalb eine Schenkung an die Beklagte keinen Mißbrauch des sich aus § 2286 ergebenden Rechts zu lebzeitigen Verfügungen darstellen würde (vgl. BGHZ 82, 274, 282).
  • BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74

    Zuwendung auf den Todesfall

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.1998 - 19 U 124/96
    bb) Unter diesen Umständen kann dahingestellt bleiben, ob, wie die Beklagte gemeint hat, C. B. mit der Schenkung sicherstellen wollte, in ihrem Alter ausreichend Unterstützung zu erhalten (vgl. BGHZ 66, 8, 16; 77, 264, 268; MünchKomm/Musielak, BGB, 3. Aufl., § 2287 Rn. 18).
  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 53/90

    Erwerb von Miteigentum durch einen Ehegatten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.1998 - 19 U 124/96
    Ein solcher Erwerb führt regelmäßig auch dann zu gemeinsamem Eigentum, wenn die Mittel lediglich von einem der Ehegatten aufgebracht wurden (vgl. BGHZ 114, 74, 80; OLG Köln NJW-RR 1996, 904 [OLG Köln 12.07.1995 - 11 U 36/95] ; Soergel/Lange, BGB, 12. Aufl., § 1357 Rn. 23).
  • BGH, 23.02.1983 - IVa ZR 186/81

    Verfügung oder Schenkung von Todes wegen?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.1998 - 19 U 124/96
    Die Kläger haben keinen Herausgabeanspruch gem. § 2287 Abs. 1 BGB analog (vgl. BGHZ 87, 19, 24).
  • BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 5/80

    Beauftragung des Berichterstatters mit der Durchführung einer Beweisaufnahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.1998 - 19 U 124/96
    bb) Unter diesen Umständen kann dahingestellt bleiben, ob, wie die Beklagte gemeint hat, C. B. mit der Schenkung sicherstellen wollte, in ihrem Alter ausreichend Unterstützung zu erhalten (vgl. BGHZ 66, 8, 16; 77, 264, 268; MünchKomm/Musielak, BGB, 3. Aufl., § 2287 Rn. 18).
  • BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70

    Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.1998 - 19 U 124/96
    Unerheblich ist, ob die Schenkungsabsicht oder die Benachteiligungsabsicht überwiegende Motivationskraft hat, weil beide Absichten praktisch oft nicht zu trennen sind (vgl. BGHZ 59, 343, 350; 88, 269, 271).
  • BGH, 28.09.1983 - IVa ZR 168/82

    § 2287 BGB - Verhältnis zum Pflichtteilsanspruch des Beschenkten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.1998 - 19 U 124/96
    Unerheblich ist, ob die Schenkungsabsicht oder die Benachteiligungsabsicht überwiegende Motivationskraft hat, weil beide Absichten praktisch oft nicht zu trennen sind (vgl. BGHZ 59, 343, 350; 88, 269, 271).
  • BGH, 24.09.1971 - V ZB 6/71

    Schenkungen des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.1998 - 19 U 124/96
    Eine unentgeltliche Verfügung liegt nur dann vor, wenn der Vorerbe objektiv ohne gleichwertige Gegenleistung Opfer aus der Erbmasse erbringt und subjektiv entweder die Ungleichwertigkeit der Gegenleistung erkennt oder doch bei ordnungsgemäßer Verwaltung erkennen muß (vgl. BGHZ 57, 84, 89; BGH NJW 1991, 842 [BGH 24.10.1990 - IV ZR 296/89] ).
  • BGH, 24.10.1990 - IV ZR 296/89

    Vergleich als unentgeltliche Verfügung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.1998 - 19 U 124/96
    Eine unentgeltliche Verfügung liegt nur dann vor, wenn der Vorerbe objektiv ohne gleichwertige Gegenleistung Opfer aus der Erbmasse erbringt und subjektiv entweder die Ungleichwertigkeit der Gegenleistung erkennt oder doch bei ordnungsgemäßer Verwaltung erkennen muß (vgl. BGHZ 57, 84, 89; BGH NJW 1991, 842 [BGH 24.10.1990 - IV ZR 296/89] ).
  • BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51

    Grundstückskauf. Währungsreform

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.1998 - 19 U 124/96
    Der Verkehrswert einer Leistung ist hierfür zwar ein wesentliches Kriterium; von Bedeutung ist aber auch, ob der Austausch zum Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts eine im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung noch vertretbare Gegenwertvereinbarung enthält (vgl. BGHZ 5, 173, 183; Staudinger/Behrends/Avenarius, BGB, 13. Aufl., § 2113 Rn. 70; MünchKomm/Grunsky, § 2113 Rn. 22; Soergel/Harder, BGB, 12. Aufl., § 2113 Rn. 17).
  • OLG Köln, 12.07.1995 - 11 U 36/95

    Eigentumserwerb von Ehegatten an Hausrat

  • OLG Bamberg, 08.05.2009 - 6 U 38/08

    Nacherbfolge: Verfügungsbeschränkung für den Vorerben beim Verkauf von

    Von Bedeutung ist aber auch, ob der Austausch zum Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts eine im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung noch vertretbare Gegenwertvereinbarung enthält (OLG Stuttgart, Urteil vom 2.4.1998 - 19 U 124/96).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht